Beratung & Dienstleistung als Sachverständiger

Meine Beratungen und Dienstleistungen erfolgen erfolgen nach einfachen Prinzipien: 
professionell, strukturiert, herstellerneutral, robust und objektiv

Aufgrund meiner Fachkenntnisse und Erfahrungswerte als geprüfter Sachverständiger für Waffen und Munition mit dem Schwerpunkt Gebrauchshandfeuerwaffen kann ich eine fundierte Beratung und Dienstleistungen anbieten. Dabei konzentriere ich mich auf moderne Gebrauchshandfeuerwaffen, Munition und Ausrüstung zu denen ich auch als Waffenanwender aus der Praxis heraus beraten kann.
Dies ist mein Fachgebiet, dafür kann ich eine qualitativ hochwertige Beratung und Dienstleistungen anbieten.

Ballistische und waffentechnische Gutachten

Im Rahmen eines ballistischen und/oder waffentechnischen Gutachtens werden zunächst durch Sachfragen und den vorliegenden Unterlagen Tatsachen festgestellt. Danach können sachliche Schlussfolgerungen gezogen werden. Das Gutachten wird vollständig und nachvollziehbar erstellt, sodass es möglichst auch von einem Nichtfachmann verstanden werden kann.

Ruger - RPR 7,62x51 (links)

Abhängig von Sachverhalt im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel, wird ggf. auch auf Unterstützungsdienstleistungen Dritter (z.B. Messeinrichtung für Gasdruckmessungen) zurückgegriffen. 

Gutachten zur kulturhistorischen Bedeutsamkeit einer Waffensammlung nach §17 WaffG

Der angehende Waffensammler muss ein Bedürfnis zum Sammeln von Waffen und Munition nachweisen. Im § 17 Abs. 1 WaffG wird das wie folgt formuliert: 
„Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition wird bei Personen anerkannt, die glaubhaft machen, dass sie Schusswaffen oder Munition für eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung (Waffensammler, Munitionssammler) benötigen; kulturhistorisch bedeutsam ist auch eine wissenschaftlich-technische Sammlung.“

Das „Glaubhaftmachen“ kann durch ein Gutachten eines Sachverständigen oder eine Stellungnahme zum eigenen Gutachten erfolgen.

Durch das Gutachten bzw. die Stellungnahme wird bestätigt, dass die geplante Sammlung kulturhistorisch bedeutsam und von geschichtlich-kultureller bzw. wissenschaftlich-technischer Aussagekraft ist. 

Die Leidenschaft, Wünsche und Hoffnungen des angehenden Waffensammlers werden mit den realistischen Möglichkeiten synchronisiert, die sich aus dem Waffengesetz und der Behördenpraxis ergeben. Ein Gutachten bzw. eine Stellungnahme wird maßgeblich zum Erfolg beitragen.

Wertgutachten für Waffen und Munition

Grundsätzlich gibt es verschiedene Anlässe, für die der Wert einer Waffe oder Munition bzw. einer kompletten Sammlung bekannt sein muss, allen voran für einen Verkauf oder zur Ermittlung einer Versicherungsprämie. Maßgeblich ist der Grund und das Ziel, das man mit dem Wertgutachten erreichen möchte oder muss.

Das Ergebnis der Ermittlung von Werten wie dem Marktwert, Entscheidungswert, Verkehrswert oder Zeitwert der einzelnen Waffe oder Munition bzw. der Sammlung hängt dabei von der Methode des Schätzverfahrens ab.

Je nach Ziel und Gegenstand des Wertgutachtes kann auf Fachliteratur, Daten vergleichbarer Gegenstände, Marktwerte (Handel) usw. oder auf weitere Sachverständige zugegriffen werden. 

Nach einem kurzen Gespräch erstelle ich Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot.

Hinweis
Zu den folgenden Themen biete ich ausdrücklich keine Beratung oder Dienstleistung an:
– Waffen- und Jagdrecht (Rechtsberatung)
– Beratung zu Inhalte von Sporthandbüchern o.ä.
– Beratung zu sportlichen / jagdlichen Disziplinen verschiedener Verbände