Als geprüfter Sachverständiger für Waffen und Munition gab es in den letzten Jahren immer wieder die Situation, das man Waffen und Munition kaufen, verkaufen oder leihen musste. So werden z.B. für eine Testaktivität Waffen gekauft und können nach einer Testaktivität wieder verkauft werden.
Dies ist mit einer Waffenhandelsgenehmigung (§ 21 WaffG) für alle Beteiligen wesentlich einfacher und transparenter.
Der Link zu den Angeboten folgt in Kürze.
Auf ein Wort….
Als Sachverständiger für Waffen und Munition und zugleich Waffenfachhändler verfüge ich über umfassende Fach- und Marktkenntnis. Mir ist bewusst, dass diese Kombination besondere Verantwortung erfordert.
Daher gilt für mich ein klarer Grundsatz:
Meine Tätigkeit als Sachverständiger ist stets unabhängig und hat Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen als Waffenfachhändler.
Gutachten erstelle ich objektiv, nachvollziehbar und frei von Eigeninteressen. Sollte im Einzelfall ein möglicher Interessenkonflikt bestehen, lege ich diesen offen oder verzichte konsequent auf ein Handelsgeschäft.