Ballistische und waffentechnische Gutachten

Im Rahmen eines ballistischen und/oder waffentechnischen Gutachtens werden zunächst durch Sachfragen und den vorliegenden Unterlagen Tatsachen festgestellt. Danach können sachliche Schlussfolgerungen gezogen werden. Das Gutachten wird vollständig und nachvollziehbar erstellt, sodass es möglichst auch von einem Nichtfachmann verstanden werden kann.

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Abhängig von Sachverhalt im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel, wird ggf. auch auf Unterstützungsdienstleistungen Dritter (z.B. Messeinrichtung für Gasdruckmessungen) zurückgegriffen.

Gerne erstelle ich Ihnen ein entsprechendes Angebot.