Nachweis der Schießfertigkeiten für Sicherheitsmitarbeiter

Alle Sicherheitsmitarbeiter, die zur Ausübung ihres Dienstes Schusswaffen führen, sind nach DGUV Vorschrift 23 – Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste § 18 verpflichtet einmal in jedem Quartal ihre Schießfertigkeit nachzuweisen.

Dazu biete ich eine komplette Dienstleistung inkl. Organisation, Dokumentation und Durchführung an. Der Nachweis erfolgt dann durch eine professionelles Schießtraining auf entsprechend zugelassenen Schießanlagen in Berlin / Brandenburg statt.

Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Minimum des Nachweises der Schießfertigkeit kann optional das Training um einige praxisorientierte Übungen erweitert werden. Zudem können auch zusätzliche Trainingstermine angeboten werden. Auf Wunsch kann auch die Trainingsmunition gestellt werden.

Nach einem kurzen Gespräch erstelle ich Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot.