Der angehende Waffensammler muss ein Bedürfnis zum Sammeln von Waffen und Munition nachweisen. Im § 17 Abs. 1 WaffG wird das wie folgt formuliert:
„Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition wird bei Personen anerkannt, die glaubhaft machen, dass sie Schusswaffen oder Munition für eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung (Waffensammler, Munitionssammler) benötigen; kulturhistorisch bedeutsam ist auch eine wissenschaftlich-technische Sammlung.“
Das „Glaubhaftmachen“ kann durch ein Gutachten eines Sachverständigen oder eine Stellungnahme zum eigenen Gutachten erfolgen.
Durch das Gutachten bzw. die Stellungnahme wird bestätigt, dass die geplante Sammlung kulturhistorisch bedeutsam und von geschichtlich-kultureller bzw. wissenschaftlich-technischer Aussagekraft ist.
Die Leidenschaft, Wünsche und Hoffnungen des angehenden Waffensammlers werden mit den realistischen Möglichkeiten synchronisiert, die sich aus dem Waffengesetz und der Behördenpraxis ergeben. Ein Gutachten bzw. eine Stellungnahme wird maßgeblich zum Erfolg beitragen.
Nach einem kurzen Gespräch erstelle ich Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot.