Als geprüfter Sachverständiger für Waffen und Munition gab es in den letzten Jahren immer wieder die Situation, das man Waffen und Munition kaufen, verkaufen, leihen und ausleihen musste. So werden z.B. für eine Testaktivität Waffen gekauft und können nach einer Testaktivität wieder verkauft werden.
Dies ist mit einer Waffenhandelsgenehmigung (§ 21 WaffG) für alle Beteiligen wesentlich einfach und transparenter.
Der Handel für Waffen und Munition ist ab Februar 2026 geplant …