Am 11.04.2025 fand das 2. DPolG Hauptstadtforum im Mosaiksaal der Polizeiakademie Berlin satt.
Eines der vielen Themen war das Thema „Waffenverbotszonen in Berlin“.


Am 11.04.2025 fand das 2. DPolG Hauptstadtforum im Mosaiksaal der Polizeiakademie Berlin satt.
Eines der vielen Themen war das Thema „Waffenverbotszonen in Berlin“.


Auszug: “ …Messer und kein Ende … Mit dem Bundesgesetzblatt Nr. 332 „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ vom 30. Oktober 2024 wurde auch im Art. 5 das Waffengesetz (WaffG) durch den Gesetzgeber geändert. …“
Siehe auch in der Druckausgabe vom Polizeispiegel in der Ausgabe 03/2025 der Deutschen Polizeigewerkschaft.
Hinweis: Die Online-Ausgabe vom Polizeispiegel steht seit Sept. 2023 nicht mehr zur Verfügung.
DPolG verteilt Info-Folder zu den neuen Waffenverbotszonen. Weitere Details und ein Link für den Download unter https://www.dpolg.berlin/aktuelles/news/dpolg-verteilt-info-folder-zu-den-neuen-waffenverbotszonen/

Auszug: „…explained firearms expert Dirk Schöppl…The regulation specifies cases where carrying a knife is not punishable, such as when the knife is not „readily accessible.“ Schöppl noted that „readily accessible“ means a knife is ready for use with fewer than three hand movements. …“
Artikel in der „THE JERUSALEM POST“ zu den Waffenverbotszonen in Berlin vom 12.02.2025.
https://www.jpost.com/omg/viral-news-from-the-web/article-841781
Auszug „Lange bevor in Deutschland der Besitz und das Führen von scharfen Waffen rechtlich eingeschränkt wurden, gab es schon Schreckschusswaffen. Im Jahre 1905 kam die Waffe „Scheintod“ auf den deutschen Markt.“
Siehe Polizeispiegel in der Ausgabe 01-02/2023 (Landesverband Berlin) und in der Druckausgabe vom Polizeispiegel der Deutschen Polizeigewerkschaft.